Allgemeine Hinweise

Rücksicht

den Tieren zuliebe

Was muss ich bei meinem Zoo-Besuch beachten?

Mit Blick auf das Wohlbefinden unserer Tiere sowie der anderen Besucherinnen und Besucher möchten wir Sie bitten, im Rahmen Ihres Zoobesuchs folgende Hinweise und Regeln zu beachten beziehungsweise, wenn Sie als aufsichtführende Person im Zoo sind, auf die Einhaltung dieser Hinweise und Regeln zu achten. 

Mit dem Betreten des Zoo Vivarium erkennen Sie die Gültigkeit der unten erläuterten Verhaltensregeln an.

Vielen Dank.

Allgemeines

  • Das Mitführen von Fahrrädern, Dreirädern ohne Lenkstange, Rollern, Laufrädern, Rollschuhen und Rollerblades, Kickboards und Schlitten usw. ist nicht erlaubt.
  • Vom frei zugänglichen Biergarten am Zoo Vivarium abgesehen, ist das Mitführen von Hunden im Zoo Vivarium nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Blinden- bzw. Begleithunde. Bitte sprechen Sie uns vor Ihrem Besuch darauf an (Tel.: 06151 / 13 46 900; E-Mail: zoo-vivarium@darmstadt.de).
  • Auf dem Spielplatz und in allen Gebäuden des Zoo Vivarium ist das Rauchen untersagt. Bitte entsorgen Sie Ihre Zigaretten etc. in den an den Gebäuden installierten Aschenbechern.
  • Abfälle sind in die extra dafür aufgestellten Behälter zu entsorgen.
  • Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, die Verhaltensregeln zu befolgen, dürfen den Zoo Vivarium nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.

Wie verhalte ich mich gegenüber den Zootieren?

  • Das Spielen mit Bällen und Luftballons ist nicht gestattet, da es Tiere in Panik versetzen kann.
  • Das Abspielen von Musik maximal in Zimmerlautstärke ist nur an wenigen Plätzen wie der Dünenlandschaft und am beziehungsweise auf dem Spielplatz gestattet.
  • Das Füttern von Tieren ist untersagt. Unsere Tiere erhalten von unseren ausgebildeten Tierpflegerinnen und -pflegern ausreichendes und artgerechtes Futter.
  • Aus Rücksicht auf die natürlichen Verhaltensweisen unserer Tiere ist das Klopfen an Scheiben zum Beispiel in der Aquarien- und Terrarienhalle, das Hinweinwerfen von Gegenständen in die Tiergehege und das laute Anrufen von Tieren nicht gestattet.